Vermietungsanfrage Tennisheim

Senden sie uns gerne eine Nachricht mit ihrem Vermietungswunsch. Wir setzen uns anschließend mit ihnen in Verbindung.

Bei Buchung einer Veranstaltung werden immer 3 Tage geblockt, inklusive Auf- und Abbautag.

Bitte die Preisinformationen und Hinweise weiter unten beachten.

Im Anschluss an ihre Feier erhalten sie von uns eine Rechnung. Bitte überweisen sie die auf das angegebene Vereinskonto oder zahlen per Paypal an info@tc-wulften.de. Von Barzahlungen bitten wir abzusehen.

Preisinformation

Mieter Miete Zusatztage Zusatztage
Auf- und Abbau
Familienfeiern Mitglieder 130 € 50 € 20 €
Wulftener Vereine, Verbände und Betriebe 150 € 50 € 70 €
Sonstige Veranstaltungen 180 € 60 € 25 €
Sitzungen Wulftener Vereine, Verbände und Betriebe bis 4 Stunden 75 €   70 €

Hinweise

  • Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Personen begrenzt.
  • Wir bitten den Mieter zu berücksichtigen, dass das Vereinsheim zum Tennisclub Wulften gehört. Der Tennisbetrieb auf der Anlage findet im Zeitraum einer Vermietung weiterhin statt. Das schließt auch Punktspiele während der Saison ein.
  • Für das gesamte Gebäude besteht vollständiges Rauchverbot.
  • Lärmbelästigung für die umliegenden Nachbarn durch z. B. laute Musik ist zu vermeiden.
  • Kommt der Mieter einer Aufforderung eines Nachbarn oder der Polizei zur Reduzierung der Lautstärke nicht nach, kann die Feier durch den Vermieter vorzeitig beendet werden

    Für die Benutzung der Zapfanlage werden 25 € berechnet

Endreinigung

  • Nach Ende der Veranstaltung ist eine Endreinigung durchzuführen.
  • Die Stühle sind auf die Tische zu stellen, um die Reinigung des Fußbodens durchführen zu können.
  • Die Küche ist aufzuräumen und das Geschirr zu reinigen.
  • Die Theke ist abzuwischen.
  • Die Räume oben inklusive der Treppe nach unten und die Toiletten sind besenrein zu hinterlassen.
  • Der Müll ist zu entsorgen.
  • Für das feuchte Wischen des Fußbodens, der Treppe und der Toiletten durch eine professionelle Reinigungskraft werden 30 € in Rechnung gestellt.

Haftung für Schäden am Mietobjekt

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer durch ihn, seine Gäste oder sonstige Dritte verursachten Schäden am Gebäude, den Einrichtungen sowie dem Inventar des Vereinsheims. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung in vollem Umfang zu tragen. Dies gilt nicht für Schäden, die nachweislich auf normalen Verschleiß oder auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits vor Mietbeginn bestanden.